Kanzlei Mag. Stefan Huchler

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Willkommen bei Rechtsanwalt Mag. Stefan Huchler

Willkommen

Ganz schnell kann man aus heiterem Himmel im täglichen Leben in Situationen geraten, in denen man als Normalbürger völlig überfordert ist – oder wissen Sie
 
was zu tun ist, wenn sich Versicherungen nach einem Verkehrsunfall weigern, zu bezahlen?
welche Rechte und Pflichten Sie beim Kauf von Immobilien haben?
wie die Sache mit dem Erben und Hinterlassen wirklich ist?
wem Sie wann was schenken dürfen oder eben nicht?
wie Sie in einer Scheidungssituation nicht übervorteilt werden?
 
Gerne nehme ich mich Ihrer Probleme an. Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin, in dem ich Sie bestmöglich beraten werde.

Mag.  Stefan Huchler

Ihr Partner bei Fragen zu Ihrem Recht

In Österreich ist das Honorar der Rechtsanwälte durch das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), das Notariatstarifgesetz (NTG) sowie den Autonomen Honorarkriterien (AHK) geregelt.

Es besteht die Möglichkeit, in Rechtssachen, deren Aufwand von Vornherein abschätzbar ist, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren. Ebenso ist auch die Vereinbarung eines Stundensatzes zulässig. Die Abrechnung kann nach Einzelleistung, Einheitssatz, Stundensatz oder eben mittels Pauschalhonorar erfolgen. Die Festlegung der Honorarabrechnung erfolgt grundsätzlich beim Erstgespräch. In bestimmten Fällen kann bei Gericht in Zivil-und Strafsachen Verfahrenshilfe beantragt werden.

Mag.  Stefan Huchler
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  • © 2013 Kanzlei Mag. Stefan Huchler
  • Franz-Michael-Felder-Straße 6 (at&co), 6845 Hohenems
  • +43 5576/42562, kanzlei@anwalt-huchler.at
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